Geschäftsordnung Böllergruppe Emmenhausen Waal

 

Geschäftsordnung

erstellt 18.03.2001,  1.Änderung 21.11.2004

 

§ 1  Name und Zweck der Böllergruppe

Der Name der Gruppe lautet,

 

                                                                                                               Böllergruppe Emmenhausen  Waal

           

Die Böllergruppe verfolgt die Brauchtumspflege. Die Böllergruppe setzt sich aus den Mitgliedern der Burgschützen Emmenhausen sowie den Vereinigten Schützen Waal zusammen.

 

 

§ 2  Sitz des Vereins

Burgschützen Emmenhausen, jeweilige Anschrift des 1. Schießmeisters (Anlage 1)

 

 

§ 3  Organisation

Die Mitglieder der Böllergruppe sind über ihren jeweiligen Stammverein, im Rahmen des Schützengaus Landsberg a.Lech Mitglied, im Bayerischem Sportschützenbund e. V. in München Hochbrück.

 

 

§ 4  Geschäftsjahr, Beiträge

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Höhe und Zahlungsmodus der Beiträge bestimmen die Mitglieder der Böllergruppe.

 

 

§ 5  Mitglieder, Mitgliedschaft

Bei den Mitgliedern der Böllergruppe handelt es sich um aktive Schützen der

 

a) Burgschützen Emmenhausen

b) Vereinigten Schützen Waal

           

aktives Mitglied kann nur werden:

 

a) wer die erforderliche Sachkundeprüfung mit Erfolg abgelegt hat.

b) er aktives Mitglied eines Schützenvereins (im Sinne nach §3 Geschäftsordnung)

c) und beitragsfreies Zweitmitglied bei den Vereinigten Schützen Waal ist.

           

passives Mitglied kann werden:

 

a) wer als aktives Mitglied oder Fördermitglied eines Schützenvereines (im Sinne nach§3 Geschäftsordnung) ist.

b) der Beitrag beträgt 50% des aktiven Beitrages.

 

 

§ 6  Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder der Böllergruppe Emmenhausen Waal haben die Pflicht, die Interessen des Vereins nach innen und außen zu vertreten und alles zu tun, was zum Wohle des Vereins und zur Erlangung dessen Ziele förderlich ist. Jedes Mitglied ist verpflichtet den festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten.

 

 

§ 7 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft der Böllergruppe Emmenhausen Waal erlischt durch Kündigung, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes.

 

Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Erklärung zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Schriftführer spätestens zum 30. September zugestellt sein. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr muss bezahlt sein. Mitglieder, die den fälligen Jahresbeitrag nach zweimaliger Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bezahlt haben, können durch Beschluss des Vorstandes vom Verein ausgeschlossen werden. Mitglieder, die das Ansehen des Vereins schädigen, können durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann auch erfolgen bei rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Ver gehens; er muss erfolgen bei rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Verbrechens.

 

Mitgliedern die ausgeschlossen wurden, steht das Recht der Berufung bei der nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung ( Mitglieder versammlung ) zu.Bei Tod eines Mitgliedes endet die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ämter und alle Ansprüche an den Verein. Vereinseigentum ist mit Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich zurückzugeben.

 

 

§ 8  Ordentliche Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung)

Die Böllergruppe Emmenhausen Waal führt jährlich eine ordentliche Jahreshaupt­versammlung (Mitgliederversammlung) durch. Der Termin hierfür ist vom 1. Vorstand mindestens 14 Tage vorher durch Bekanntgabe im Amtlichen Mitteilungsblatt des „Marktes Waal“ bekannt zu geben.


Die ordentliche Jahreshauptversammlung soll jährlich im 1. Quartal einberufen werden. Nach Bedarf kann der 1. Vorstand weitere Mit gliederversammlungen unter Einhaltung der, in der Geschäftsordnung erwähnten Frist, einberufen.

Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Alle Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst und sind im Versammlungsprotokoll des Schriftführers festzuhalten.


Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Böllergruppe Emmenhausen Waal.         
           

Anträge von Mitgliedern müssen bis spätestens fünf Tage vor der jeweils anstehenden Mitgliederversammlung beim 1. Vorstand oder Schriftführer schriftlich eingegangen sein.


§ 9  Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlungen der Böllergruppe Emmenhausen  WWaal haben folgende Aufgaben zu erfüllen:

a) Wahl des Vorstandes & Kassenprüfer
b) Festsetzung des Jahresbeitrages
c) Entlastung des Vorstandes
d) Beschlussfassung über gestellte Anträge

Dem 1. Vorstand der Böllergruppe Emmenhausen Waal obliegt die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen.

 

 

§ 10  Vorstand

Zur Durchführung der Böllerschießen und organisatorischen, verwaltungstechnischen Aufgaben wählt die Mitgliederversammlung einen Vorstand. Wählbar sind alle Mitglieder des Böllergruppe Emmenhausen Waal. Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, ab 2006 für die Dauer von 3 Jahren. Die jeweils anwesenden Mitglieder der Versammlung beschließen, wie die Wahl durchzuführen ist (schriftlich oder per Handzeichen).


            Der Vorstand besteht aus:
                        1. Vorstand
                            Schriftführer
                            Schatzmeister

                            amtierende Schießmeister(Anlage 2)           


Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. Vorstand, bei dessen Abwesenheit vom 1. Schatzmeister vertreten. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

 

Zur Unterstützung des Vorstandes können weitere Mitglieder zur Übernahme von Tätigkeiten in Ausschüssen herangezogen werden. Diese werden durch den Vorstand ernannt.

 


§ 1Berichterstattung und Entlastung des Vorstandes

Der Vorstand erstattet bei der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Böllergruppe Emmenhausen Waal Bericht über die Arbeit des abgelaufenen Jahres, die Planungen für das kommende Jahr, sowie über die Kasse. Die Überprüfung der Kassenführung muss mindes tens 4 Tage vor der ordentlichen Jahreshauptversammlung von den Kassenprüfern durchgeführt werden (Revisoren).


Nach dem Bericht der Revisoren und den zur Diskussion gestellten Tätigkeitsberichten kann dem Vorstand der Böllergruppe Emmenhausen Waal Entlastung durch die Mitgliederversammlung erteilt werden.

 

 

§ 12  Auflösung des Vereins

Die Auflösung der Böllergruppe Emmenhausen Waal kann nur durch eine, lediglich zu diesem Zwecke einberufene, Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zu diesem Beschluss ist die Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig.

           

IIm Falle der Auflösung ist das aktuelle Guthaben laut dem Kassenschlussbericht unter den Stammvereinen anteilmäßig nach Mitglieder stärke aufzuteilen.

 

 

§ 13  Änderung der Geschäftsordnung

Änderungen und Ergänzungen zu dieser Geschäftsordnung können nur bei Mitgliederversammlungen beschlossen werden. Hierfür ist die einfache Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder der Böllergruppe Emmenhausen Waal.

 

 

Emmenhausen, den 21.11.2004

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Anlage 1, Sitz des Vereins:

 

Anschrift des 1. Schießmeisters,

           

                                   Günter Bullinger

                                   Buchloer Str. 18

                                   86875 Waal

 

 

 

Für Geburtstage wurden folgende Richtlinien erstellt.

 

Geburtstag

Aktiv

Passiv

zum 50 Geb.

Geschenk im Wert von ca. € 50.-

und eine Glückwunschkarte

Geschenk im Wert von ca. € 30.-

Und eine Glückwunschkarte

 

 

Emmenhausen, den 15.März 20

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Anlage 2, Vorstand:

 

Vorstand besteht aus,

 

                                   1. Vorstand                 Günter Bullinger

                                                                       Buchloer Str. 18

                                                                       86875 Waal

 

                                   Schriftführer                 Klaus Völk

                                                                       St. Ulrichstr. 24

                                                                       86875 Emmenhausen

 

                                   Schatzmeister             Franz Völk

                                                                       Flurstr. 4

                                                                       86875 Emmenhausen

 

                                   1. Schießmeister         Günter Bullinger

                                                                       Buchloer Str. 18

                                                                       86875 Waal

 

                                   2. Schießmeister         Josef Faustmann

                                                                       Emmenhauser Str. 18

                                                                       86875 Waal

 

                                   3. Schießmeister         Konrad Alt

                                                                       Zunftstr. 4

                                                                       86875 Waal

 

                                   Kassenprüfer               Manfred Knoll           Christian Aßner

                                                                       Jägerhausstr. 7         Burgstr. 12

                                                                       86875 Waal              86875 Waal Emmenhausen

 

 

Emmenhausen, den 15.März 2009

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